NIS2 Richtlinie: Bedeutung für den Mittelstand

,
NIS2 Richtlinie

Ist Ihr Unternehmen bereit für die neue Ära der Cybersicherheitspflichten? Seit dem 16. Januar 2023 ist die überarbeitete EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit in Kraft. Sie schafft EU-weit einheitliche Schutzstandards. Bis Oktober 2024 müssen die Mitgliedstaaten sie in nationales Recht überführen.

In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz. Es tritt voraussichtlich im März 2025 in Kraft. Die Regelung betrifft mindestens 30.000 Betriebe hierzulande.

Der Anwendungsbereich geht weit über klassische kritischer Infrastrukturen wie Energie oder Gesundheit hinaus. Auch viele mittelständische Unternehmen sind erfasst. Dies gilt etwa ab 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro.

Die Vorgaben bedeuten nicht nur regulatorische Pflichterfüllung. Sie haben strategische Implikationen für Geschäftsprozesse und Lieferketten. Gleichzeitig drohen bei Verstößen drastische Sanktionen.

Kernaussagen

  • Die EU-Richtlinie etabliert erstmals branchenübergreifend einheitliche Cybersicherheitsstandards.
  • Sie betrifft in Deutschland zehntausende Einrichtungen, auch außerhalb klassischer KRITIS-Sektoren.
  • Mittelständische Unternehmen ab einer bestimmten Größe sind direkt in den Anwendungsbereich einbezogen.
  • Die Compliance-Anforderungen umfassen technische, organisatorische und meldepflichtige Maßnahmen.
  • Bei Nichteinhaltung drohen hohe Bußgelder, die auch die Geschäftsleitung persönlich treffen können.
  • Eine professionelle Umsetzung stärkt die Cyberresilienz und kann zum Wettbewerbsvorteil werden.

Einleitung: Hintergrund und Bedeutung der NIS2 Richtlinie

Cyberangriffe auf essentielle Dienste haben in den letzten Jahren ein alarmierendes Ausmaß erreicht. Allein 2023 registrierten Behörden über 420 Millionen Attacken. Diese Bedrohungen wie Ransomware oder DDoS-Angriffe verursachen erhebliche finanzielle Schäden.

Die ursprüngliche EU-Richtlinie von 2016 erwies sich als unzureichend. National unterschiedliche Umsetzungen schufen einen Flickenteppich. Die neue Regelung beseitigt diese Uneinheitlichkeit durch klare, harmonisierte Vorgaben.

Ihre zentrale Bedeutung liegt im Schutz kritischer Infrastrukturen. Energieversorgung, Gesundheitswesen und Finanzsektor müssen resilienter werden. Ein Ausfall hätte schwerwiegende Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft.

Die EU-Richtlinie ist seit dem 16. Januar 2023 in Kraft. Ihre vollständige Kraft entfaltet sie jedoch erst mit der nationalen Umsetzung bis Oktober 2024. In Deutschland soll dieser Prozess voraussichtlich im März 2025 abgeschlossen sein.

Für viele mittelständische Unternehmen bedeutet dies einen Paradigmenwechsel. Erstmals sind sie in größerem Umfang von verbindlicher Cybersicherheitsregulierung betroffen. Proaktive Maßnahmen werden essentiell, um Compliance sicherzustellen und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Grundlagen und Ziele der NIS2 Richtlinie

Um die digitale Widerstandsfähigkeit Europas zu stärken, setzt die neue Regelung auf mehrere strategische Säulen. Sie schafft einen verbindlichen Rahmen für alle Mitgliedstaaten.

Ziele und Kernaussagen

Das primäre Ziel ist die Hebung des allgemeinen Cybersicherheitsniveaus. Dazu werden harmonisierte, strenge Standards in der gesamten EU eingeführt.

Ein weiterer Fokus liegt auf dem Schutz kritischer Infrastrukturen und wesentlicher Dienste. So soll die Versorgungssicherheit für Wirtschaft und Gesellschaft gewährleistet werden.

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird stark verbessert. Ein einheitlicher Mechanismus für den Informationsaustausch ermöglicht eine schnellere Erkennung und Abwehr von Bedrohungen.

Für Unternehmen zielt die Vorschrift auf den Aufbau nachhaltiger Resilienz ab. Es geht über reine Compliance hinaus. Gleichzeitig sollen klare Meldefristen für Sicherheitsvorfälle die Reaktionszeiten verkürzen.

Schlüsselbegriffe im Überblick

Zentrale Konzepte sind Cyberresilienz (die Fähigkeit, Angriffe zu widerstehen und sich schnell zu erholen) und kritische Infrastrukturen (KRITIS). Der Begriff wesentliche und wichtige Einrichtungen definiert den erweiterten Anwendungsbereich.

Unter Risikomanagementmaßnahmen fallen alle technischen und organisatorischen Vorkehrungen. Ein Sicherheitsvorfall ist jedes Ereignis, das die Informationssicherheit beeinträchtigt.

Für detaillierte offizielle Informationen des BSI konsultieren Sie bitte die entsprechende Seite.

Beweggründe und Entwicklung der Richtlinie

YouTube

By loading the video, you agree to YouTube’s privacy policy.
Learn more

Load video

Fragmentierte nationale Umsetzungen und neue digitale Bedrohungen trieben die Aktualisierung voran. Die historische Entwicklung erklärt, warum die bisherigen Regelungen nicht mehr ausreichten.

Historischer Kontext der NIS-Richtlinie

Die erste EU-weite Richtlinie von 2016 war ein Pionierwerk. Sie verpflichtete Mitgliedstaaten, kritische Dienste zu identifizieren und abzusichern.

Doch nationale Interpretationen des Begriffs „kritische Dienste“ variierten stark. Dies führte zu einem uneinheitlichen Flickenteppich an Schutzmaßnahmen. Das Ziel eines gemeinsamen europäischen Cyber-Schutzraums wurde verfehlt.

Notwendigkeit der Aktualisierung

Seit 2016 hat sich das Bedrohungensspektrum dramatisch gewandelt. Ransomware, DDoS-Angriffe und ausgefeilte Phishing-Kampagnen nahmen massiv zu.

Die alte Richtlinie erfasste wichtige Infrastrukturen und Lieferketten nicht. Technologien wie Cloud-Computing und IoT blieben unzureichend berücksichtigt. Eine umfassendere Regelung wurde dringend notwendig.

Die überarbeitete Fassung trat am 16. Januar 2023 in Kraft. Die Mitgliedstaaten hatten sie bis Oktober 2024 in nationales Recht zu überführen.

Deutschland verpasste diese Frist. Die Umsetzung erfolgt nun voraussichtlich im März 2025 durch ein eigenes Gesetz. Diese Neuregelung ist Teil einer breiteren EU-Strategie für digitale Resilienz.

Für betroffene Unternehmen bedeutet dies klare Vorgaben. Die Umsetzung in nationales Recht schafft endlich verbindliche Rahmenbedingungen.

Anwendungsbereich und betroffene Sektoren

Nicht nur klassische Infrastrukturen, sondern auch deren Zulieferer sind nun erfasst. Der Anwendungsbereich der EU-Regelung erfasst Betreiber kritischer Infrastrukturen ab 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro.

Die Vorschrift unterscheidet zwischen „besonders wichtigen“ und „wichtigen“ Einrichtungen. Diese Kategorisierung bestimmt die Intensität der regulatorischen Aufsicht.

KRITIS-Sektoren im Detail

Zu den Sektoren hoher Kritikalität zählen Energie, Verkehr, Finanzen und das Gesundheitswesen. Ebenso erfasst sind die Wasserversorgung, digitale Infrastrukturen und die staatliche Verwaltung.

Sonstige kritische Sektoren umfassen das Versand- und Entsorgungswesen. Auch die Chemie- und Lebensmittelindustrie sowie das produzierende Gewerbe sind eingeschlossen.

Erweiterter Anwendungsbereich jenseits klassischer Infrastrukturen

Die Neuerung liegt in der Einbeziehung ganzer Lieferketten. Betreiber müssen sicherstellen, dass auch ihre Zulieferer geschützt sind.

Dies betrifft beispielsweise Hersteller von Windturbinen oder IT-Dienstleister. Mittelständische Unternehmen fallen so oft indirekt unter die Pflichten.

Jedes Unternehmen muss eigenständig prüfen, ob es als Betreiber oder Dienstleister betroffen ist. Eine automatische Benachrichtigung durch Behörden erfolgt nicht.

Mehr zum Thema:
Was ist SQL?

Anforderungen an Unternehmen und Sicherheitsmaßnahmen

Für eine wirksame Cyberabwehr müssen Unternehmen ein umfassendes Sicherheitskonzept aufbauen. Es muss dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Die Anforderungen der EU-Regelung umfassen acht zentrale Schritte.

Diese reichen von der Risikoevaluierung bis zur Personalschulung. Alle Maßnahmen müssen verhältnismäßig und wirksam sein. Betroffene Einrichtungen sollten sich frühzeitig mit den regulatorischen Anforderungen vertraut machen.

Technische Maßnahmen zur Cyberabwehr

Konkrete Sicherheitsmaßnahmen bilden das technische Rückgrat. Der Einsatz fortschrittlicher Technologien ist verpflichtend.

Dazu zählen starke Authentifizierungsverfahren wie Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA). Sichere Datenaustauschkonzepte nutzen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Kommunikation muss über Protokolle wie HTTPS und TLS abgesichert werden.

Strenge Zugriffskontrollen und kontinuierliche Netzwerküberwachung sind essentiell. Regelmäßige Sicherheitsaudits und systematische Mitarbeiterschulungen runden die technischen Maßnahmen ab.

Organisationale Vorkehrungen und Prozesse

Neben Technik sind klare Prozesse entscheidend. Ein solides Risikomanagement muss etabliert werden.

Dies umfasst die Erstellung eines Krisenreaktionsplans. Ebenfalls notwendig sind definierte Wiederherstellungsmaßnahmen. Die Entwicklung eines umfassenden Policy-Frameworks gibt Handlungssicherheit.

Verantwortlichkeiten müssen klar geregelt sein, oft durch einen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB). Die Maßnahmen sollten sich am IT-Grundschutz des BSI orientieren. Für jeden Betreiber ist dieser ganzheitliche Ansatz verpflichtend.

Er integriert technische Kontrollen, organisatorische Prozesse und personelle Kompetenzen. Nur so entsteht nachhaltige Cyberresilienz für das Unternehmen.

Meldepflichten und Eskalationsprozesse

Bei einem schweren Sicherheitsvorfall startet ein mehrstufiges Meldeverfahren. Diese strengen meldepflichten sind ein Kernstück der neuen EU-Regelung. Sie verpflichten betroffene Unternehmen zu einer schnellen und strukturierten Kommunikation mit den zuständigen Behörden.

Strukturierter Meldeprozess bei Sicherheitsvorfällen

Das Verfahren gliedert sich in drei verbindliche Stufen. Jede Phase hat spezifische Fristen und Inhaltsanforderungen.

  1. Frühwarnung (24 Stunden): Innerhalb eines Tages muss eine erste Einschätzung gemeldet werden. Diese bewertet die Wahrscheinlichkeit einer illegalen Handlung und mögliche grenzüberschreitende Effekte des Sicherheitsvorfalls.
  2. Detaillierter Bericht (72 Stunden): Drei Tage nach Bekanntwerden folgt ein ausführlicher Report. Er enthält eine erste Bewertung, den Schweregrad, konkrete Folgen und Kompromittierungsanzeichen. Alle Informationen müssen vollständig dokumentiert sein.
  3. Abschlussbericht (1 Monat): Ein Monat nach der Erstmeldung ist ein umfassender Abschlussbericht fällig. Er analysiert die Bedrohungsnatur, Ursachen, ergriffene Gegenmaßnahmen und grenzüberschreitende Auswirkungen.

Grundvoraussetzung ist die Registrierung der Einrichtung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Neben Stammdaten sind der relevante Sektor und tätige EU-Länder anzugeben.

Um die engen Fristen einzuhalten, müssen klare interne Prozesse etabliert werden. Ein definierter Eskalationsweg ermöglicht die schnelle Identifikation meldepflichtiger Sicherheitsvorfälle. Er koordiniert die Kommunikation zwischen IT, Rechtsabteilung und Geschäftsleitung. Vorbereitete Meldetemplates und umfassende Umsetzungsunterstützung sind hierbei entscheidend. Diese Meldungen dienen nicht nur der Compliance. Sie helfen den Behörden, frühzeitig Bedrohungsmuster zu erkennen und die kollektive Abwehr zu stärken, was auch KI-Sicherheitsfragen miteinschließt.

Risiken, Sanktionen und Haftungsfragen

Neben direkten Bußgeldern in Millionenhöhe drohen bei Nichteinhaltung der Sicherheitsstandards weitreichende Haftungsrisiken. Das gestaffelte Sanktionssystem unterscheidet zwischen fahrlässigem und vorsätzlichem Verschulden.

Für besonders wichtige Einrichtungen können Sanktionen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Bei wichtigen Einrichtungen belaufen sich die Bußgelder auf bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag.

Ein besonders kritischer Aspekt ist die persönliche Haftung der Geschäftsleitung. Leitungsorgane haften mit ihrem Privatvermögen für Schäden aus verletzten Überwachungspflichten. Vertragliche Haftungsausschlüsse sind unwirksam.

Ausnahmen gelten nur bei Zahlungsunfähigkeit der Person. Die Einrichtung kann dann auf Ersatzansprüche nicht verzichten. Dies unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Vorgaben.

Die potenziellen Kosten bei einem Cyberangriff gehen über die Bußgelder hinaus. Dazu zählen Lösegeldzahlungen, Kosten für externe Dienstleister und weitere Sanktionen aus anderen Gesetzen. Indirekte Risiken wie Reputationsverlust sind ebenfalls erheblich.

Die verschärften Sanktionen motivieren die Geschäftsleitung zu proaktivem Handeln. Eine frühzeitige Umsetzung der Vorgaben schützt nicht nur vor Strafen. Sie stärkt auch die Resilienz der Unternehmen und das Vertrauen der Partner, was einen umfassenden Datenschutz einschließt.

Umsetzung in nationales Recht und Praxis in Deutschland

Für tausende Betriebe in Deutschland werden die Vorgaben durch ein spezifisches Umsetzungsgesetz verbindlich. Die Transformation in nationales Recht erfolgt durch das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz.

Der ursprüngliche Stichtag im Oktober 2024 wurde verpasst. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 13. November 2024. Es tritt ab dem 6. Dezember 2025 in Kraft.

Nationale Umsetzungsstrategien

Das Gesetz etabliert landesweite Standards für mindestens 30.000 Einrichtungen. Ein zentraler Punkt ist die verpflichtende Schulung der Geschäftsführung.

Gemäß § 38 Abs. 3 BSIG-E sind mindestens vier Stunden Schulung innerhalb von drei Jahren vorgeschrieben. Inhalt und Umfang richten sich nach der individuellen Risikoexposition des Unternehmens.

Praktische Herausforderungen für Unternehmen

Betroffene Einrichtungen stehen vor mehreren Hürden bei der Umsetzung. Die eigenständige Prüfung der Betroffenheit ist die erste.

Weitere praktische Anforderungen umfassen:

  • Die Allokation von Ressourcen für IT-Compliance-Maßnahmen.
  • Die Integration neuer Prozesse in bestehende IT-Governance-Strukturen.
  • Die Balance zwischen Sicherheitsvorgaben und operativer Effizienz.

Die Zusammenarbeit mit Behörden wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist essentiell. Dazu zählt die Registrierungspflicht und die Vorbereitung auf mögliche Audits.

Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen ihre Prozesse schnellstmöglich anpassen. Die zeitliche Dringlichkeit bleibt hoch, auch nach der gesetzlichen Frist.

Praxis-Tipps und Best Practices für den Mittelstand

A professional business environment depicting a group of three diverse cybersecurity experts discussing practical tips for SMEs. In the foreground, a focused woman in business attire points towards a digital screen displaying a cybersecurity strategy, while a man takes notes beside her, both appearing engaged and collaborative. In the middle ground, a round conference table with laptops, papers, and cybersecurity tools scattered across it, emphasizes teamwork and resourcefulness. The background showcases a modern office with large windows allowing natural light to illuminate the scene, creating a bright and optimistic atmosphere. Use soft lighting to enhance the professional mood and add depth with a slight blur on the background. The angle should be slightly elevated to capture both the experts and the digital visuals effectively, embodying the essence of cybersecurity best practices for SMEs.

Mittelständische Betriebe können die Compliance-Anforderungen durch gezielte Priorisierung effizient meistern. Ein strukturierter Ansatz, der sich am IT-Grundschutz des BSI orientiert, bietet einen bewährten Rahmen.

Effiziente Maßnahmen zur Risikominimierung

Betroffene Unternehmen müssen ihre Maßnahmen nach Wirkung und Aufwand priorisieren. Zu den wichtigsten Schritten gehören die automatisierte IT-Dokumentation und regelmäßige Risikoanalysen.

Die Etablierung klarer Incident-Response-Prozesse ist ebenso essentiell. Der Einsatz starker Authentifizierung und Verschlüsselung schützt sensible Daten.

Kontinuierliche Mitarbeiterschulung und Sicherheitsaudits runden das Programm ab. Diese Maßnahmen entsprechen dem aktuellen Stand der Technik.

Mehr zum Thema:
Was bedeutet obfuscate?

Grundlegende Cyberhygiene umfasst praktische Routinen:

  • Regelmäßige Software-Updates und Patch-Management
  • Nutzung von Antivirenprogrammen und starken Passwörtern
  • Systematische Datensicherung und Verschlüsselung

Professionelle Dokumentationssoftware unterstützt Betreiber bei der automatisierten Erfassung. Sie vereinfacht das Risikomanagement und die Nachweisführung bei Audits.

Das Management der Lieferkette ist kritisch. Unternehmen sollten Due-Diligence-Prüfungen für Zulieferer durchführen.

Sicherheitsanforderungen gehören in Vertragsklauseln. Eine regelmäßige Überwachung der Partner ist notwendig.

Diese proaktive Herangehensweise sichert nicht nur die Erfüllung der Vorgaben. Sie stärkt die operative Resilienz der Einrichtungen.

Ein phasierter Implementierungsansatz ist empfehlenswert. Beginnen Sie mit schnellen Erfolgen (Quick Wins).

Priorisieren Sie dann mittelfristige Maßnahmen nach Risiko. Planen Sie langfristig die strategische Transformation Ihrer IT-Sicherheit.

Kontinuierliche Verbesserung durch Monitoring rundet den Prozess ab. So meistern Betreiber die Anforderungen nachhaltig.

NIS2 Richtlinie – Herausforderungen und Chancen

Für mittelständische Betriebe bietet die Umsetzung der EU-Standards eine einzigartige Gelegenheit. Sie können ihre digitale Resilienz systematisch aufbauen.

Die Auswirkungen gehen weit über reine Pflichterfüllung hinaus. Sie werden zum strategischen Faktor für langfristige IT-Sicherheit.

Chancen für mittelständische Unternehmen

Eine frühzeitige Implementierung schafft klare Vorteile. Sie ermöglicht eine strukturierte Sicherheitsarchitektur und senkt Risiken.

Konkrete Chancen umfassen:

  • Signifikante Reduzierung des Risikos schwerer Cybervorfälle.
  • Aufbau von Vertrauen bei Kunden, Partnern und Aufsichtsbehörden.
  • Operative Prozessoptimierung durch effizientere IT-Dokumentation.
  • Kontinuierliche Risikoanalysen und besseres Vorfallmanagement.

Die Kombination gesetzlicher Konformität mit Leitlinien wie dem NIST CSF ist empfehlenswert. Sie bildet eine solide Grundlage für umfassende IT-Sicherheitskonzepte.

Für die Lieferkette ergeben sich strategische Chancen. Unternehmen mit robusten Standards werden bevorzugte Partner.

Zukünftige Entwicklungen im Cybersecurity-Bereich

Die regulatorische Landschaft entwickelt sich dynamisch weiter. Adaptive Governance-Strukturen sind essentiell.

Relevante Trends mit Bezug zu digitalen Diensten sind:

  • Die CER-Directive für physische Widerstandsfähigkeit.
  • Das nationale KRITIS-Dachgesetz.
  • Der Cyber Resilience Act für Produktsicherheit.
  • Der EU Data Governance Act und Data Act.

Die proaktive Auseinandersetzung mit diesen Vorgaben ermöglicht Unternehmen einen Vorsprung. Cybersicherheit wird so zum Differenzierungsmerkmal und Treiber für Innovation.

Fazit

Die neue europäische Cybersicherheitsregulierung markiert einen tiefgreifenden Wandel für den Mittelstand. Sie etabliert erstmals branchenübergreifende Pflichten. Diese reichen weit über klassische Betreiber kritischer Infrastrukturen hinaus.

Die Richtlinie ist seit 2023 in Kraft. Ihre vollständige Umsetzung in Deutschland steht bevor. Mindestens 30.000 Einrichtungen unterliegen dann den strengen Anforderungen.

Jedes Unternehmen muss eigenständig prüfen, ob es betroffen ist. Proaktive technische und organisatorische Maßnahmen sind essentiell. Sie schützen vor hohen Sanktionen und persönlicher Haftung der Geschäftsleitung.

Die Vorgaben sollten nicht als isolierte Compliance-Übung verstanden werden. Sie sind Kern einer umfassenden Sicherheitsstrategie. Diese steigert operative Effizienz und schafft Vertrauen.

Professionelle Anbieter unterstützen bei der effizienten Erfüllung der komplexen Anforderungen. Die Implementierung der notwendigen Maßnahmen ist ein fortlaufender Prozess.

Die klare Handlungsempfehlung lautet: Beginnen Sie jetzt. Klären Sie die Betroffenheit Ihrer Einrichtung. Entwickeln Sie eine priorisierte Roadmap für Ihr Unternehmen.

FAQ

Was ist der Kernzweck der neuen EU-Cybersicherheitsvorgaben?

Die Vorgaben zielen darauf ab, die digitale Resilienz in der gesamten Union zu stärken. Sie etablieren einheitliche Mindeststandards für das Risikomanagement und die Meldung von Vorfällen. Der Fokus liegt auf der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen in wesentlichen und wichtigen Sektoren.

Welche Betriebe fallen konkret unter den erweiterten Anwendungsbereich?

Betroffen sind nicht nur klassische Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Energieversorger. Der Kreis umfasst auch wichtige Einrichtungen aus Sektoren wie digitaler Infrastruktur, öffentlicher Verwaltung und Raumfahrt. Entscheidend sind Größenkriterien wie Mitarbeiterzahl oder Umsatz, die zur Einstufung als wesentliche oder wichtige Einrichtung führen.

Welche konkreten Sicherheitsmaßnahmen müssen umgesetzt werden?

Unternehmen müssen technische und organisatorische Vorkehrungen treffen. Dazu gehören Maßnahmen zur Zugangskontrolle, Frühwarnsysteme und regelmäßige Schwachstellenbewertungen. Organisatorisch sind ein angemessenes Risikomanagement, Schulungen für Mitarbeiter und die Sicherung der Lieferkette zentrale Anforderungen.

Was sind die konkreten Meldepflichten bei einem Sicherheitsvorfall?

Es gibt gestufte Meldefristen. Ein erheblicher Vorfall muss innerhalb von 24 Stunden an die zuständige nationale Behörde gemeldet werden. Eine detailliertere Meldung muss innerhalb von 72 Stunden folgen. Die genauen Kriterien für die Meldepflicht definiert das nationale Recht.

Mit welchen finanziellen Sanktionen müssen Unternehmen rechnen?

Bei Verstößen gegen die Anforderungen drohen erhebliche Bußgelder. Diese können bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres betragen, je nachdem, welcher Wert höher ist. Die Höhe hängt von der Schwere des Verstoßes ab.

Wie wird die EU-Vorgabe in deutsches Recht überführt?

Die Bundesregierung setzt die Vorgaben durch ein nationales Gesetz um, das das bestehende IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) 2.0 ersetzt und erweitert. Dieses Gesetz präzisiert die sektorspezifischen Anforderungen und benennt die zuständigen Aufsichtsbehörden für die verschiedenen Sektoren.

Welche ersten Schritte empfiehlt sich für einen mittelständischen Betrieb?

Zuerst sollte eine Analyse erfolgen, ob das Unternehmen aufgrund seiner Größe und Tätigkeit unter die Regelungen fällt. Anschließend ist eine Bestandsaufnahme der aktuellen Sicherheitsprozesse essenziell. Die Geschäftsleitung sollte sich frühzeitig mit den neuen Pflichten vertraut machen und einen Umsetzungsplan erstellen, der auch die Sicherheit von Dienstleistern in der Lieferkette berücksichtigt.

Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung?

Als erfahrener IT-Dienstleister für den Mittelstand unterstützt die Biteno GmbH Sie bei allen Fragen rund um IT-Sicherheit, NIS2-Compliance und die technische Umsetzung der geforderten Maßnahmen. Von der ersten Bestandsaufnahme über die Risikobewertung bis hin zur laufenden Betreuung – wir begleiten Sie auf dem Weg zur vollständigen NIS2-Konformität.

→ Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen